Barrierefreie Mobilität
Die Förderung von nachhaltiger Mobilität am Land braucht Weitsicht. Das bedeutet, Mobilitätsoptionen, wie z. B. Busse oder bedarfsorientierte Angebote auch barrierefrei auszurichten, und zwar was die Benutzung selbst, aber auch was die Erreichbarkeit und Haltestellengestaltung betrifft.
Die rechtlichen Grundlagen für Barrierefreiheit finden sich im „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention), das von Österreich ratifiziert wurde, im EU-Recht und in der österreichischen Bundesverfassung.
Barrierefreiheit für wen?
Barrierefreiheit benötigen viele Menschen – früher oder später:
- Menschen mit (Klein-)Kindern
- Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Behinderungen
- Gebrechliche Menschen
- Menschen mit kognitiven Schwächen
- Personen mit Migrationsgeschichte, deren deutsche Sprachkenntnisse noch gering sind.
Barrierefreie Gemeinde
Barrierefreiheit betrifft Gemeinden in unterschiedlichen Bereichen:
- Gemeindeamt
- öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten und Horte
- Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze, Sportanlagen und Bäder
- Bushaltestellen
- öffentliche Parkflächen
- Internetzugänge zu Behörden bzw. zum Gemeindeamt
- Informationen in verschiedenen Formaten (z. B. Aussendungen, Amtstafel, Website)
Barrierefreiheit – wie?
Den Gemeinden ist u. a. über die Antidiskriminierungsgesetzgebung und die Landesgesetzgebung die Herstellung von Barrierefreiheit vorgegeben (z. B. Oö. Bautechnikverordnung).
Organisationen, die Menschen mit Behinderung vertreten, und andere Non-Profit-Organisationen wie „freiraum-europa“ bieten Informationen und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Projekten.
Wie sind Ihre Mobilitätsbedürfnisse und wie haben sich diese über die Jahre verändert? Wie gelingt es Ihnen, Ihre Alltags-, Berufs- und Freizeitwege zu organisieren? Wie nachhaltig können Sie diese zurücklegen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen – und schreiben Sie eine kurze Mobilitätsgeschichte!